Wenn es um das Thema Werbekennzeichnung auf Instagram geht, ist es für viele Influencer gefährlich, die richtige Entscheidung zu treffen. Es herrscht große Unsicherheit auf den Social-Media Plattformen. Das liegt an der für viele unklaren Rechtslage. Es ist besonders wichtig, als Influencer die richtigen Rahmenbedingungen zu kennen und so auf dem neuesten Stand zu sein. Wir ein Post als Werbung angesehen, dieser jedoch so nicht klar gekennzeichnet ist, können große Probleme entstehen.

Wann gilt ein Beitrag als Werbung und wie kennzeichnet man Werbung?
Die Social-Media Plattformen sind noch sehr jung und mangelhaft reguliert. Als Influencer kann daher die Grenze zwischen privat und kommerziell leicht überschritten werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf präsentiert, der Influencern Rechtssicherheit bieten soll. Es müssen nur die Postings als Werbung gekennzeichnet werden, wo eine direkte Gegenleistung stattgefunden hat. Dadurch können auch Nutzer erkennen, wo der Influencer seine eigene Meinung präsentiert und wo die Empfehlung gegen eine Vergütung stattfindet.
Der Verband SVW (Sozialer Wettbewerb) geht bereits seit einigen Jahren gehen Posts vor, die gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen. Es kam bereits zu Abmahnwellen gegen Influencer die gegen diese Regelung verstoßen haben. Die Influencerin Vreni Frost hat 2018 eine Abmahnung inklusive 178€ strafe und eine Unterlassungserklärung erhalten. Sie hat Kleidung verlinkt, die vorher von Ihr selbst gekauft wurde.
Deshalb legte die Influencerin Einspruch ein. Als Influencer kann man wie bereits erwähnt sehr schnell Probleme bekommen, wenn man eine Marke nennt und verlinkt. Leider bekommt man auch eine Abmahnung, wenn man dies ganz frei macht nach dem besten Wissen und Gewissen.
So kann ein Post ganz schnell teuer werden und man erhält Mahngebühren und Gerichtskosten, die sich schnell auf addieren.
Muss ich als nicht Influencer Werbung kennzeichnen?
JA. Es ist egal, ob Influencer oder nicht, jede Person muss Werbung auf Social-Media klar kennzeichnen. Dies gilt, sobald man eine Gegenleistung von dem Unternehmen erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine finanzielle Vergütung ist oder man Sachgüter erhalten hat.
Sobald Werbung nicht als diese gekennzeichnet wird, handelt es sich um Schleichwerbung.
Die richtige Kennzeichnung von Werbung
Um keine rechtlichen Probleme zu erhalten, ist es nicht nur wichtig, die Werbung zu kennzeichnen, sondern diese auch richtig Weise zu kennzeichnen.
Gesponserte Inhalte müsse auf Deutsch gekennzeichnet werden
Hashtags wie ,Anzeige ,Werbung ,Gesponsert sind erlaubt.
Hashtags wie ,Ad ,Sponsored ,Advertising sind nach dem Gerichtsurteil zufolge nicht für jeden Nutzer geläufig. Daher sind diese nicht transparent genug und so nicht erlaubt.

Die deutliche Kennzeichnung
Werbung muss für die Zuschauer klar und sofort erkennbar gekennzeichnet werden.
Eine Anmerkung darauf, dass es sich um Werbung handelt, muss daher oben in der Beschreibung stehen. Eine Anmerkung, die ganz unten in der Beschreibung steht, kann als nicht ausreichend gekennzeichnet werden. Es ist erlaubt, die Werbung mit eigenen Worten zu kennzeichnen als Beispiel: Dieser Artikel wurde mir von dem Unternehmen Xy für Werbung zur Verfügung gestellt. Wichtig ist das der Verweis deutlich und am Anfang eines Beitrages stattfindet.
Werbung durch Instagram Kennzeichnen
Bei Instagram kann man in den erweiterten Einstellungen und dem Punkt bezahlte Partnerschaft einen Post auswählen, der diese Partnerschaft unterstützt. Dadurch erhält dieser Beitrag ein Werbehinweis oberhalb des Fotos.
Da es immer wieder neue Regelungen gibt und keiner so richtig sagen kann, was richtig ist, sollte man jede Art von Werbung genau kennzeichnen, um den Zuschauer sofort zeigen, dass es sich um Werbung handelt.